( ASVG § 175 Abs 1 ) Gemeinsame Lokalbesuche des Chefs mit seinen im Betrieb tätigen Mitarbeitern nach Dienstschluss mögen dem Betriebsklima förderlich sein, sie haben aber niemals den Charakter einer Betriebsfeier oder eines Betriebsausfluges. LG Feldkirch 35 Cgs 97/95 v. 25.09.1995. (ZAS Jud. 1/1997)