(ASVG § 143, § 204) Der Anspruch auf Versehrtenrente wegen einer Berufskrankheit wird durch einen Krankenstand nicht unterbrochen, wenn dieser Krankenstand nicht durch die gegenständliche Berufskrankheit verursacht worden ist, somit kein kausaler Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung bestanden hat. LG Feldkirch 35 Cgs 126/94 v. 20.02.1995. (ZAS Jud. 2/1996) (