( ASVG § 136, § 137 ) Ein PC in der Normalausstattung ist ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand und kein Hilfsmittel nach dem Krankenversicherungsrecht zum Ausgleich einer bestehenden Behinderung. Bundessozialgericht/BRD 3 RK 9/96 v. 06.02.1997. (Betriebs-Berater 1997/1956, Heft 38)