( ASVG § 120 Abs 1 ) In einem bei Männern hormonell bedingten Haarausfall, der ein überdurchschnittliches Ausmaß erreicht, kann kein regelwidriger Körperzustand gesehen werden, weil es sich um einen grundsätzlich natürlich und genetisch bedingten Vorgang handelt. LG Krems 7 Cgs 300/94 v. 13.09.1995. (ZAS Jud. 1/1997)