( ASVG § 123 Abs 4 ) Ein bereits im Volksschulalter eingetretenes unüberwindbares Hindernis (Wiederholung der ersten Volksschulklasse infolge mangelnder Deutschkenntnisse des Kindes) ist geeignet, die Kindeseigenschaft entsprechend zu verlängern. LG Feldkirch 34 Cgs 117/94 v. 12.10.1995. (ZAS Jud. 1/1997)