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ASGG § 46

ArbeitsrechtARD 5033/9/99 Heft 5033 v. 11.6.1999

( ASGG § 46 ) Eine von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung über die Schwere eines Verschuldens (hier: an der Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl) betrifft - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Missbrauchs gehender Fehler unterlief oder der Ermessensspielraum nicht eklatant überschritten wurde - keine erhebliche Rechtsfrage. OGH 8 Ob A 46/99v v. 25.02.1999.

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