( ASVG § 227 Abs 1 Z 1, GSVG § 116 Abs 7 ) In Italien (EU) zurückgelegte Schul- und Studienzeiten können nicht als österreichische Ersatzzeiten für einen österreichischen Pensionsanspruch eingekauft werden.
VwGH 96/08/0096 v. 22. 12.1998
inländische Schulen - Gleichbehandlung