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Einkauf von EU-Schul- und Studienzeiten

SozialversicherungARD 5033/10/99 Heft 5033 v. 11.6.1999

( ASVG § 227 Abs 1 Z 1, GSVG § 116 Abs 7 ) In Italien (EU) zurückgelegte Schul- und Studienzeiten können nicht als österreichische Ersatzzeiten für einen österreichischen Pensionsanspruch eingekauft werden.

VwGH 96/08/0096 v. 22. 12.1998

inländische Schulen - Gleichbehandlung

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