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„Arschkriecher“ - keine Ehrverletzung

ArbeitsrechtARD 5052/7/99 Heft 5052 v. 17.8.1999

( AngG § 27 Z 6 ) Die gegenüber einem Mitarbeiter verwendete Formulierung „Arschkriecher“, die vom Begriff „Arschloch“ zu unterscheiden ist, muss keine Ehrverletzung sein, die einen Entlassungsgrund darstellt.

OLG Wien 8 Ra 161/99a v. 29.06.1999

Erheblichkeit einer Ehrverletzung

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