( § 89, § 97 Abs 1 Z 21 ArbVG, § 8 Abs 8 AngG, § 4 Abs 1 EFZG ) Dem Betriebsrat kommt bei Festsetzung der Frist, innerhalb deren ein Arbeitnehmer bei Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorzulegen hat, ein Mitbestimmungsrecht zu.
Bundesarbeitsgericht/BRD 25.01.2000, 1 ABR 3/99