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Abfertigungsanspruch aus Sozialplan nach ungerechtfertigter Entlassung

ArbeitsrechtARD 5144/19/2000 Heft 5144 v. 11.8.2000

( § 23 AngG, § 97 Abs 1 Z 4, § 109 ArbVG ) Ein Abfertigungsanspruch aus einem Sozialplan gebührt auch dann, wenn dieser erst nach der ungerechtfertigten Entlassung eines Arbeitnehmers wirksam wird.

OLG Wien 11.04.2000, 9 Ra 2/00f, Revision unzulässig

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