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Arbeitsunfähigkeit von Vertragsbediensteten

ArbeitsrechtARD 5016/5/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( Klgft. VBO § 45 ) Ein Vertragsbediensteter ist solange nicht arbeitsunfähig, als er eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die seinem Leistungskalkül und den übrigen zuletzt ausgeübten Tätigkeiten entspricht, noch ausüben kann.

OGH 9 Ob A 284/98z v. 25.11.1998

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