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Arbeitsmediziner (§ 79 bis § 86 ASchG)

ArbeitsrechtARD 4783/27/96 Heft 4783 v. 11.10.1996

Information der Zentral-Arbeitsinspektion AMED-Info 5/1996

Schlüsselzahlen

Seit 1. 1. 1996 sind Arbeitsmediziner zu bestellen, wenn mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Diese Schlüsselzahl wird schrittweise bis zum Jahr 2000 herabgesetzt:

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