( AlVG § 7, § 12 Abs 6 ) Der Arbeitslosengeldanspruch eines arbeits- und einkommenslosen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ist zwar nicht nach dem Umsatz der GmbH, wohl aber nach seiner Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung zu beurteilen.
VwGH 98/08/0283, 0354 v. 13.04.1999