( GSVG § 2 Abs 1 Z 4 ) Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften sind als „neue Selbständige“ pflichtversichert. (SV-Aktell 2/1999)
( GSVG § 2 Abs 1 Z 4 ) Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften sind als „neue Selbständige“ pflichtversichert. (SV-Aktell 2/1999)