( AlVG § 39, SNHV § 2a Abs 2 ) Dass die Beurteilung der für die Sondernotstandshilfe essentiellen Frage, ob in einer Gemeinde mangels Unterbringungsmöglichkeit für Kinder (hier: Tagesmutter) keine Beschäftigung aufgenommen werden kann, durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen hat, erscheint gesetzwidrig.
VfGH B-1524/98,B-1598/98 v. 08.06.1999