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Arbeitskräfteüberlassung - Zulässigkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 57infas 2007, 139 Heft 5 v. 1.9.2007

Eine generelle Unzulässigkeit der Arbeitskräfteüberlassung lässt sich aus keiner gesetzlichen Vorschrift ableiten. Aus dem AÜG und aus § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG ergibt sich, dass der Gesetzgeber nicht von einer Rechtswidrigkeit der Arbeitskräfteüberlassung ausgeht, sondern lediglich durch die Ermöglichung eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, ein Instrumentarium zur Verfügung stellt, um den Schutz der Stammbelegschaft und den Schutz der überlassenen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Nichtausnützung dieses Instrumentariums führt nicht zum Ergebnis, dass die Arbeitskräfteüberlassung per se rechtswidrig wäre.

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