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Arbeitnehmerüberlassung bei Werkvertrag

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2000/141RdW 2000, 165 Heft 3 v. 15.3.2000

§ 4 AÜG

Aus§ 4 AÜGergibt sich, dass bei Vorliegen eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerüberlassung vorliegen kann, wenn es den Vertragspartnern nach der typischen Gestaltung des Vertragsinhaltes erkennbar gerade auf die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften ankommt. Wann dies jedenfalls zutrifft, legt§ 4 Abs 2 AÜGtypisierend nach der Art einer unwiderleglichen Vermutung fest.

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