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Zum Auskunftsanspruch in nachehelichen Aufteilungsverfahren betreffend die Einbringung von Vermögen in eine Privatstiftung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/74AnwBl 2025, 244 Heft 4 v. 27.3.2025

1. Die Auskunftspflicht bezieht sich im Aufteilungsverfahren nur auf das der Aufteilung unterliegende Vermögen, welches im Zeitpunkt der Aufteilung - konkreter: im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft - noch vorhanden ist oder dessen Wert nach § 95 Abs 2 EheG in die Aufteilung einzubeziehen ist.

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