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Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen iZm "Umgründungsschäden"

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/75AnwBl 2025, 244 Heft 4 v. 27.3.2025

1. Die kurze Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 1489 Satz 1 ABGB beginnt nicht vor dem tatsächlichen Schadenseintritt zu laufen.

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