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Zur Reichweite eines vertraglichen Konkurrenzverbots eines ehemaligen GmbH-Gesellschafters

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/76AnwBl 2025, 244 - 245 Heft 4 v. 27.3.2025

1. Mangels besonderer Interpretationsregeln sind Konkurrenzklauseln nach §§ 914 ff ABGB auszulegen.

2. Bei der Auslegung von Willenserklärungen nach §§ 914 ff ABGB ist zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen. Weiters muss der Wille der Parteien (die dem Erklärungsempfänger erkennbare Absicht des Erklärenden) erforscht werden.

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