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Zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/73AnwBl 2025, 244 Heft 4 v. 27.3.2025

1. Nach gefestigter Rechtsprechung ist die gerichtliche Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung nach § 27 Abs 2 PSG sofort wirksam, ohne dass der Ausspruch einer vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit iSd § 44 AußStrG erforderlich ist. Abberufene Vorstandsmitglieder verlieren ihre Funktion mit Zustellung des Abberufungsbeschlusses.

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