Die Autoren haben im Verfahren vor dem VfGH, welches zur Aufhebung der Bestimmungen über die Handysicherstellung führte, anwaltlich vertreten. Der Erstautor hat im Rahmen der 14. Sitzung der Strafrechtskommission des ÖRAK den damals vorliegenden Entwurf und die dazu ergangene Kritik überblicksartig dargestellt. Der nachfolgende Beitrag verschriftlicht diesen Vortrag unter Beibehaltung der geringeren Förmlichkeit des gesprochenen Wortes, weshalb auch auf einen vollständigen Verweisapparat verzichtet wird.

