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Warum die Lieferkettenrichtlinie kaum die kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit ausweitet, wohl aber massiv das Strafverfolgungsrisiko Zu den Grundlagen der kriminalstrafrechtlichen Lieferkettenverantwortlichkeit de lege lata und de lege ferenda

Strafrechtskommission 2024AufsatzStefan SchumannAnwBl 2025/64AnwBl 2025, 176 - 186 Heft 3 v. 3.3.2025

I Vorbemerkungen

1 Fakten und Rechtspolitik

a Rechtspolitik

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