Aufgrund von Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) G 352/2021 und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) C-548/21 - jeweils im Zusammenhang mit der Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten - war eine "Reparatur" der Regelung zur Sicherstellung aus Beweisgründen notwendig. Der Beitrag behandelt die Kernaussagen der beiden Höchstgerichte, die prozessualen Besonderheiten und die Genese des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024 (StPRÄG 2024). Er orientiert sich dabei an den im Rahmen der 14. Sitzung der Strafrechtskommission des ÖRAK referierten Ausführungen, die auch die Hauptkritikpunkte am Initiativantrag 41257A BlgNR 27. GP zum Gegenstand hatten. Abschließend werden kurz die wesentlichen Inhalte der beschlossenen Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten sowie Bezug habender Bestimmungen dargestellt.

