vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristauslösung bei Zustellung im ERV

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/50AnwBl 2025, 151 Heft 3 v. 3.3.2025

Fristauslösendes Ereignis und Beginn des Fristenlaufs sind auseinanderzuhalten. Eine nach dem Eintritt des fristauslösenden Ereignisses eingebrachte Bekanntgabe der Vollmachtsauflösung kann die Wirksamkeit der Zustellung mit dem darauf folgenden Werktag - und somit den Beginn des Fristenlaufs - nicht konterkarieren. § 89d Abs 2 GOG bezweckt jedenfalls nicht, Parteien (oder deren Vertretern) die Möglichkeit zu bieten, den Beginn des Fristenlaufs durch nach dem (eigentlichen) Zustellvorgang herbeigeführte Umstände zu verhindern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!