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Zu Formmarken

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/49AnwBl 2025, 150 - 151 Heft 3 v. 3.3.2025

1. Gemäß § 1 Abs 1 MarkSchG kann eine Marke auch in Form einer Ware bestehen, wobei es sich in diesem Fall um eine sogenannte Formmarke handelt.

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