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Aufforderung zur Geltendmachung von Tatsachen und Beweismitteln gem § 41 Abs 2 Satz 3 AVG

RechtsprechungJudikaturMathis FisterAnwBl 2025/196AnwBl 2025, 525 - 526 Heft 9 v. 19.9.2025

Ohne Hinweis auf die eintretenden Folgen gem § 41 Abs 2 Satz 3 AVG muss das Verwaltungsgericht auch einen nach Ablauf der in der Ladung gesetzten Frist gestellten Beweisantrag berücksichtigen.

Ra 2024/12/0092

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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