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Kostenübernahme für Dolmetschleistungen

RechtsprechungJudikaturSeverin GlaserAnwBl 2025/192AnwBl 2025, 521 - 522 Heft 9 v. 19.9.2025

Nach dem ersten Satz des § 56 Abs 2 StPO sind Dolmetschleistungen mündlich zu erbringen und insbesondere für Beweisaufnahmen, an denen der Beschuldigte teilnimmt, für Verhandlungen und auf Verlangen auch für den Kontakt des Beschuldigten mit seinem Verteidiger [...] zu gewährleisten.

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