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Zentrale Botschaften aus dem BUWOG-Urteil

RechtsprechungJudikaturSeverin GlaserAnwBl 2025/193AnwBl 2025, 522 - 523 Heft 9 v. 19.9.2025

Die Bildung eines solchen Sondervermögens ("schwarze Kasse") begründet allerdings solange keine Untreuestrafbarkeit, als der Machthaber Verfügungsbefugnis über dieses Vermögen hat, weil dann keine (vom Tatbestand gleichfalls vorausgesetzte) - zumindest intendierte - Verringerung des Vermögens des Machtgebers vorliegt [...].

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