vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufklärungspflicht des vertragserrichtenden Notars bei offenen Aufschließungskosten

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2025/14AnwBl 2025, 7 Heft 1 v. 13.12.2024

Zum Standard notarieller Tätigkeit gehört es auch, dass der Vertragserrichter mit den Vertragsparteien die Problematik nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge, einschließlich der damit verbundenen Haftung des Käufers als neuer bücherlicher Liegenschaftseigentümer, erörtert und den Parteien auf Wunsch Möglichkeiten der Risikoabsicherung vorschlägt. Ungeachtet des Umstands, dass der Notariatskandidat keine Kenntnis über offene Abgabenforderungen hatte, bedarf der Vorwurf des Beratungsfehlers im Zusammenhang mit der unterlassenen Erörterung der Haftungsproblematik keiner Korrektur durch gegenteilige Sachentscheidung, zumal der Vertragserrichter - entgegen seiner Verpflichtung - diesbezüglich keine geeignete Fragen stellte, um den tatsächlichen Wissensstand der Vertragsparteien zu erforschen und daran das Maß der erforderlichen Rechtsbelehrung zu bestimmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!