Mit ihrem Sicherungsantrag begehrt die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, dass der Erstantragsgegnerin verboten werde, im geschäftlichen Verkehr Personen, die von (potenziellen) Besitzstörungen betroffen sind, bei der Durchsetzung ihrer Besitzschutzansprüche dadurch zu unterstützen, indem sie im Namen dieser Personen Rechtsanwälte mit der außergerichtlichen Abmahnung (potenzieller) Besitzstörer und/oder der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung mandatiert, die der Erstantragsgegnerin bei der Mandatserfüllung weisungsunterworfen sind (= erstes Begehren). Nach dem zweiten Begehren soll der Erstantragsgegnerin (zusammengefasst) verboten werden, sich für die Vermittlung von Mandanten, die Besitzschutzansprüche geltend machen wollen, ein Erfolgs- und Vermittlungshonorar auszubedingen, das in einem Prozentsatz der von (potenziellen) Besitzstörern vereinnahmten Zahlungen besteht.

