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Zum Einsichtsrecht der Gläubiger einer gelöschten GmbH

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/123AnwBl 2025, 360 Heft 6 v. 2.6.2025

1. Auch nach Liquidation der GmbH steht den Gesellschaftern und deren Rechtsnachfolgern das Recht auf Einsicht und Benützung der Bücher und Schriften zu.

2. Nach § 93 Abs 4 GmbHG können Gläubiger der Gesellschaft vom Gericht zur Einsicht ermächtigt werden.

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