vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Strafbemessung in Kartellsachen

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2025/100AnwBl 2025, 308 - 309 Heft 5 v. 30.4.2025

1. Gem § 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG hat das Gericht gegen einen Unternehmer, der vorsätzlich oder fahrlässig dem Durchführungsverbot des § 17 KartG zuwiderhandelt, eine Geldbuße von bis zu 10 % des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes zu verhängen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!