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Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art 325 Abs 1 AEUV - SFI-Übereinkommen - Art 2 Abs 1 - Verpflichtung zur Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union durch abschreckende und wirksame Maßnahmen - Pflicht, strafrechtliche Sanktionen vorzusehen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Schwerer Mehrwertsteuerbetrug - Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verantwortlichkeit - Urteil eines Verfassungsgerichts, mit dem eine nationale, die Gründe für die Unterbrechung dieser Frist regelnde Bestimmung für ungültig erklärt wurde - Systemische Gefahr der Straflosigkeit - Schutz der Grundrechte - Art 49 Abs 1 GRC - Erfordernisse der Vorhersehbarkeit und der Bestimmtheit des Strafgesetzes - Lex mitior - Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2024/18AnwBl 2024, 9 Heft 1 v. 4.1.2024

Im Jahr 2020 wurden C.I., C.O., K.A., L.N. und S.P. (die "Rechtsmittelführer") vom rumänischen Berufungsgericht wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem Sachverhalt aus dem Jahr 2010 verurteilt. Zwischen 2010 und 2020 änderten jedoch zwei Urteile des Verfassungsgerichts das geltende Recht zu strafrechtlichen Verjährungsfristen. Folglich gab es von 2018 bis 2022 keine Gründe für eine Unterbrechung der Verjährungsfrist, was die Beschwerdeführer möglicherweise von ihrer strafrechtlichen Verantwortung befreit hätte.

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