vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ersatz für ideelle Schäden bei Ehrverletzung oder Rufschädigung

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2024/17AnwBl 2024, 8 Heft 1 v. 4.1.2024

Aufgrund eines Mitgliedsvertrags war der Kläger zur Benützung der Einrichtungen der Fitnessclubs der Beklagten berechtigt gewesen. Wegen eines Konflikts mit einem Clubmanager wurde der Kläger unter Beiziehung des Sicherheitsdienstes aus dem Fitnessclub verwiesen. Die Vorinstanzen haben die auf Feststellung, Unterlassung sowie Zahlung von Euro 3.000,- Schadenersatz wegen entgangener Trainingsfreude, Beleidigung und Bloßstellung gerichtete Klage abgewiesen. Dazu der OGH:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!