Die Europäische Kommission legte dem Parlament und dem Rat eine Mitteilung vor, in der sie auf das anhaltende Fehlen der Gegenseitigkeit bei der Visumbefreiung mit den Vereinigten Staaten hinwies. Diese verlangten immer noch ein Visum für die Bürger/innen einiger EU-Mitgliedstaaten. Das Parlament forderte in der Folge die Kommission auf, einen Rechtsakt zu erlassen, der vorübergehend die Visumbefreiung für die Bürger/innen der USA aussetzt. Die Kommission lehnte dies jedoch ab. Daraufhin erhob das Parlament beim Gerichtshof Klage und beantragte die Feststellung einer Vertragsverletzung durch die Kommission.