Am 20. 7. 2023 wurde eine Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2023/97 kundgemacht. Ua aufgrund der EuGH-Entscheidung zur öffentlichen Einsicht in das Register und zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Registerbehörde mit anderen Behörden zur Geldwäscheprävention waren hier Änderungen notwendig.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.