Das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz ist mit 19. 7. 2023 in BGBl I 2023/79 kundgemacht worden und bereits am 14. 7. 2023 in Kraft getreten. Damit in Zeiten der COVID-19-Pandemie Versammlungen von Gesellschaftern oder Organmitgliedern auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt und Beschlüsse auch auf andere Weise gefasst werden können, wurde mit § 1 COVID-19-GesG eine zeitlich befristete gesetzliche Grundlage für "virtuelle Versammlungen" unter Einsatz technischer Kommunikationsmittel, insb über eine Videokonferenz, geschaffen.