Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 wurde am 20. 7. 2023 kundgemacht (BGBl I 2023/100).
Dieses Gesetz sieht unter anderem Regelungen für den Mandatskauf sowie einen erweiterten Strafrahmen vor.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.