"Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Anbieter insbesondere ... Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Anbieter geschäftsschädigend sind."