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Verfall und Zuordnung zu den einzelnen schuldig Gesprochenen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/140AnwBl 2023, 283 Heft 5 v. 26.4.2023

Im FinStrG stellt der Verfall - wie im Übrigen schon aus der Überschrift zu § 17 FinStrG sowie dem Wortlaut des § 17 Abs 1 FinStrG hervorgeht - eine (Neben-)Strafe dar. Als solche muss er einzelnen schuldig Gesprochenen konkret zugeordnet werden.

13 Os 90/21s

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