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Verfallene Gegenstände sind exakt zu bezeichnen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/141AnwBl 2023, 283 Heft 5 v. 26.4.2023

Aus den Regelungen über den Verfall (s insb § 17 Abs 2, 3 und 5 - 7 FinStrG) folgt, dass die für verfallen erklärten Gegenstände im Urteil exakt zu bezeichnen sind.

13 Os 90/21s

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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