Die Klägerin ist aufgrund eines mit ihrem Onkel abgeschlossenen Übergabevertrags Wohnungseigentümerin der aufgekündigten Wohnung. Drei Jahre nach Übergabe der Wohnung brachte die Klägerin die gerichtliche Aufkündigung des Mietobjekts wegen Eigenbedarfs für ihren Sohn ein.