Die Kommission warf Italien einen Verstoß gegen die RL 2003/96 zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (FN 1) vor, da Italien die für private Wasserfahrzeuge, die Gegenstand eines Chartervertrags sind, verwendeten Kraftstoffe von der Verbrauchsteuer befreit, unabhängig davon, wie diese Wasserfahrzeuge von den Charterern genutzt werden. In der Folge erhob die Kommission Vertragsverletzungsklage.