Eine mündliche RMErklärung ist zwar unmittelbar nach UVerkündung gegenüber dem Verhandlungsrichter möglich, nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der dreitägigen Frist außerhalb der zum U führenden Gerichtssitzung. Ein telefonisch erklärter RMVerzicht ist - ebenso wie eine solche RMAnmeldung - unwirksam.
11 Os 110/20s