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Telefonischer Rechtsmittelverzicht wirkungslos

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/210AnwBl 2021, 422 Heft 9 v. 7.9.2021

Eine mündliche RMErklärung ist zwar unmittelbar nach UVerkündung gegenüber dem Verhandlungsrichter möglich, nicht aber zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der dreitägigen Frist außerhalb der zum U führenden Gerichtssitzung. Ein telefonisch erklärter RMVerzicht ist - ebenso wie eine solche RMAnmeldung - unwirksam.

11 Os 110/20s

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