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Gericht "im Ermittlungsverfahren"

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/177AnwBl 2021, 363 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

Das Gericht hat im Ermittlungsverfahren die Zweckmäßigkeit der Aufnahme des SVBeweises nicht zu prüfen. Als Leiterin des Ermittlungsverfahrens entscheidet die StA, welche Ermittlungen zur Aufklärung der Straftat (§ 91 Abs 2 Satz 1 StPO) durchzuführen sind. Das Gericht muss daher einen SV bestellen, selbst wenn es zur Ansicht gelangen sollte, dass dem GA kein Beweiswert zukommen wird.

14 Os 84/20i

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