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Zum Begriff des "Begünstigten" (PSG)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/175AnwBl 2021, 363 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

1. Als "Begünstigter" iSd PSG gilt jemand, der Zuwendungen von der Privatstiftung erhält, bzw derjenige, dem Vorteile aus der Privatstiftung zukommen sollen.

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