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Zur Liquidationseröffnungsbilanz gem § 91 GmbHG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/174AnwBl 2021, 363 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

1. Die Liquidatoren haben gem § 91 Abs 1 GmbHG bezogen auf den Tag der Auflösung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Gem § 91 Abs 1 GmbHG iVm § 211 Abs 2 AktG, § 222 Abs 1 UGB ist dafür eine Frist von fünf Monaten ab Auflösung der Gesellschaft vorgesehen.

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