1. Mangels anderer Regelungen in der Stiftungserklärung entsteht ein Anspruch auf Auszahlung der Vergütung eines Vorstandsmitgliedes gegen eine Privatstiftung erst mit der rechtskräftigen Bestimmung der Höhe durch das Außerstreitgericht.
1. Mangels anderer Regelungen in der Stiftungserklärung entsteht ein Anspruch auf Auszahlung der Vergütung eines Vorstandsmitgliedes gegen eine Privatstiftung erst mit der rechtskräftigen Bestimmung der Höhe durch das Außerstreitgericht.