1. Nach hA kommt die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG auch dann in Frage, wenn ein Geschäftsführer zwar vorhanden ist, aber eine Interessenkollision vorliegt. Ebenfalls nach kann hA statt oder vor der Bestellung eines Notgeschäftsführers ua analog § 271 ABGB aF ein Kollisionskurator bestellt werden.